Jugendschutz im Internet – Hat deine Website schon eine verpflichtende Alterskennzeichnung?

Media Convention
re:publica 2016

Kurzthese: 

Mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gibt es ab diesem Jahr eine Quasi-Kennzeichnungspflicht für Websites (ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren). Was bei statischen Medien wie DVDs funktioniert, soll nun auch für das Internet gelten. Ob das Vorgehen den Jugendschutz jedoch erhöht, kann bezweifelt werden. In dieser Session wird der neue JMStV vorgestellt und im Anschluss soll gemeinsam erarbeitet werden, wie effektiver Jugendschutz im Internet funktionieren kann.

Beschreibung: 

Man kennt es von DVDs: Diese sind ohne Altersbeschränkung, ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben. Dieses Prinzip soll nun auch für Websites gelten. So soll für jede einzelne (deutsche) Seite vermerkt werden, für welche Altersstufe sie geeignet ist.

Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (kurz: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder JMStV) enthält Regelungen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Angeboten in Rundfunk und Telemedien sicherstellen sollen. 2010 gab es den Versuch einer Novellierung. Dieser sah vor, dass (deutsche) Websites eine verpflichtende Alterskennzeichnung erhalten sollten. Die Einstufung sollte von dem Inhalteanbieter selbst durchgeführt werden, der sich aber natürlich auch bei bestimmten Einrichtungen Hilfe hätte holen können. Im Netz formierte sich großer Widerstand, da es an dem Entwurf viel zu kritisieren gab. Der damalige JMStV-E scheiterte kurz vor knapp an den Landesparlamenten in NRW und Schleswig-Holstein.

Einige Jahre nach der gescheiterten Neufassung, versucht man es nun erneut mit dem selben Prinzip. Dabei verkennt der Entwurf die Grundlagen des Internets, und 26 Jahre nach „Erfindung“ des World Wide Webs dessen Prozesse: das Internet ist nicht statisch. Es verändert sich permanent und Inhalte sind häufig eben nicht von einer Redaktion oder einer überschaubaren Gruppe von Personen erstellt worden. Ein Blog oder ein soziales Netzwerk ist ein Sammelsurium von Inhalten – die, egal welcher Altersklassifizierung sie unterliegen – stets nach oben oder unten abweichen werden. Es ist eben kein Film, dessen Inhalt dauerhaft identisch bleibt.

Der Entwurf im Ganzen betrachtet Jugendschutz im Internet erneut ausschließlich technisch. Medienpädagogische Konzepte fehlen völlig. 

In dieser Session wird der JMStV vorgestellt. Im Anschluss wollen wir gemeinsam diskutieren, welche alternativen Ansätze möglich wären, um Jugendschutz im Internet sicherzustellen.

Stage 6
Montag, 2. Mai 2016 - 16:30 bis 17:00
Deutsch
Diskussion
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